Eigenverbrauch / Eigenverbrauchsgemeinschaft

Energiespeichersysteme sind (Stand heute) nur in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage erlaubt!

Bei einem Energiespeichersystem handelt es sich um ein Speichersystem für den Betrieb in einem Hausnetz mit der Möglichkeit, eine separate netzgekoppelte Energiequelle anzuschliessen. Diese muss eine Erzeugungsanlage sein, die nicht auf Volleinspeisung, sondern nach Überschuss einspeist. So wird die Speicherung von erneuerbarer Energie z.B. aus Photovoltaik-, Klein-Windkraftanlagen oder ähnlichem möglich.

Das System dient der Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils und der Wirtschaftlichkeit einer alternativen Energiequelle. Produziert die Energiequelle mehr Strom als unmittelbar verbraucht wird, kann dieser im Energiespeichersystem zwischengespeichert werden. Der Strom wird vom Speicher erneut in das Hausnetz eingespeist, sobald der Verbrauch wieder grösser als die erzeugte Strommenge ist.

Wir beraten Sie gerne und realisieren bei Ihnen ein innovatives Energiespeichersystem. Die steuerlichen Aspekte finden Sie unter Photovoltaikanlagen.

Eigenverbrauch

Eigenverbrauch ist der Teil der Solarstromproduktion, der zeitgleich vor Ort verbraucht wird. Eine Solaranlage auf einem Hausdach liefert oftmals mehr Strom, als das Haus benötigt, doch mangels Gleichzeitigkeit fliesst oft gut 80% vom Solarstrom zurück ins öffentliche Stromnetz und wird ohne KEV nicht kostendeckend vergütet. Es ist deshalb eine wirtschaftliche Optimierung, wenn der Eigenverbrauchsanteil erhöht wird. Dazu gibt es die interssante Möglichkeit der Eigenverbrauchsgemeinschaft.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch / Eigenverbrauchsgemeinschaft

Rund 60% der Schweizer Bevölkerung wohnt in Mehrfamilienhäusern. Das Solarstrompotential auf Schweizer Dächern entfällt etwa zu gleichen Teilen auf Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Nicht-Wohnbauten (Gewerbe, Landwirtschaft, öffentliche Bauten), wobei das Potential auf Mehrfamilienhäusern wohl aufgrund verschiedener involvierter Parteien am wenigsten erschlossen ist.

Stromkunden dürfen sich unter gewissen Voraussetzungen zum Eigenverbrauch des vor Ort erzeugten Stromes zusammenschliessen. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch hat den Vorteil, dass aus statistischen Gründen der Eigenverbrauchsanteil erhöht wird. Je nachdem ob die Stockwerkeigentümer, ein Verein oder der Hauseigentümer das Kraftwerk besitzen, sind verschiedene Umsetzungsmodelle möglich.

Wir beraten Sie gerne zur Prüfung und Umsetzung der für Sie optimalen Lösung.

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